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Bewertung der Studienleistung


Der unterstellte Arbeitsaufwand für ein Studium geht von der Voraussetzung aus, dass die Studierenden 42 Wochen im Jahr hauptberuflich studieren und pro Woche 40 Stunden dafür einsetzen. Diese Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ist das Äquivalent von einem Studienpunkt, der für das Examen zählt. Jede Lehrveranstaltung wird nach dem Arbeitsaufwand, gemessen in vollen Arbeitswochen, gewichtet. Bei einer Lehrveranstaltung, die beispielsweise mit 4 Punkten veranschlagt ist, wird davon ausgegangen, dass die Studierenden 4 x 40, also insgesamt 160 Stunden Arbeit in diese Lehrveranstaltung stecken müssen. Und in eine Lehrveranstaltung mit 21 Studienpunkten müsste ein halbes Jahr der Arbeitszeit investiert werden.

Die Studiengänge nach dem neuen Bachelormodell werden nach drei Jahren, einem Äquivalent von insgesamt 126 Studienpunkten, abgeschlossen. Das Einführungsjahr wird mit dabei 42 Punkten (also 42 Arbeitswochen) veranschlagt, und bis zum Bachelorabschluss müssen die Studierenden dann noch weitere 84 Punkte schaffen. Wer nach dem Einführungsjahr in einen anderen Studiengang überwechselt, muss dort dann diese 84 Punkte erreichen. Eine zweijährige Masterphase, die sich anschließen kann, würde auf weitere 84 Punkte veranschlagt (eine einjährige auf 42 Punkte). Naturwissenschaftliche und technische Studiengänge, die auf eine längere Regelstudienzeit hin angelegt sind, werden mit 210 Studienpunkten nach fünf, Humanmedizin und Pharmazie mit 252 Studienpunkten nach sechs Jahren abgeschlossen.

Da das demnächst europaweit einzurichtende Bachelor-Master-Modell darauf abzielt, Studienleistungen international vergleichbar zu machen und einen Studentenaustausch über die Grenzen hin zu erleichtern, müssen die niederländischen Studienpunkte natürlich auf das letztlich geltende European Credit Transfer System (ECTS) umgerechnet werden können. Grob gerechnet entspricht ein niederländischer Studienpunkt 1.5 ECTS.

 

KUMULATIVE STUDIENABSCHLÜSSE (BACHELOR UND MASTER)

Im Gegensatz zur noch vorherrschenden Praxis in Deutschland gibt es in den Niederlanden keine Abschlussprüfung am Ende des Studiums, sondern die Studierenden bestehen das Examen kumulativ mit jeder Lehrveranstaltung, die sie erfolgreich beenden. Die Teilnahme an jeder Veranstaltung, auch einer Vorlesung, wird geprüft und zensiert. Durch die ausgeprägt studentenorientierte Aufteilung in Teilexamen – gestreckt über das gesamte Studium hin – wird folgendes erreicht:

  • der Examensdruck am Ende des Studiums entfällt;
  • die Erarbeitung des Prüfungsstoffes lässt sich nicht jahrelang hinausschieben, sondern muss kontinuierlich erfolgen;
  • die zeitliche Kopplung der Prüfung an die Lehrveranstaltung sichert eine gezielte Vorbereitung;
  • die nachvollziehbaren Bewertungen aller Einzelprüfungen machen das Gesamtexamen planbar und berechenbar.
  • Faktisch können die Studierenden diese Prüfungen so oft sie wollen wiederholen.

Ein Teil der Studierenden verlässt die Universität mit dem berufsqualifizierenden Bacherlortitel als akademischem Regelabschluss. Wer stärker forschungsorientiert und spezialisiert weiter studieren möchte oder in diese Phase bestimmte hochqualifizierende berufsvorbereitende Fächer integrieren will (Lehrer), erwirbt in einer in der Regel auf zwei Jahre (bzw. ein Jahr) angelegten zweiten Stufe den Mastertitel und damit die formelle Zulassung zur Promotion.  Bisher galt dies für den Titel Doctorandus (drs), den Niederländer häufig als Titel zusammen mit dem Namen führen. Ausgeprägt forschungsorientierte Masterabsolventen können sich um die Assistentenstelle eines AIO oder eines OIO (Assistent bzw. Onderzoeker in Opleiding) bewerben. Damit sind sie für drei (bzw. vier) Jahre Mitarbeiter der Universität. In dieser Zeit promovieren sie, d.h. sie führen, von einem Hochschullehrer betreut, eine wissenschaftliche Arbeit aus, die sie ihrer Fakultät als Doktorarbeit einreichen. (Bei nur einjähriger Masterphase ist die Promotionszeit auf vier Jahre normiert.) Die Promotion ist der höchste Grad an niederländischen Universitäten. Durch weitere wissenschaftliche Arbeiten ausgewiesen, kann ein Doktor, der an der Universität bleiben möchte, zum Professor berufen werden. Eine Habilitation als Befähigungsnachweis für die Hochschullehrerschaft gibt es in den Niederlanden nicht.

Letzte Aktualisierung:29 August 2006 16:04
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