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Deutsch
SonderregelungenSonderregelung bei unzureichendem AbiturfächerpacketWenn du zum Abitur die für deinen Studiengang erforderlichen Fächer abgewählt hast oder nicht den obligatorischen Leistungskurs belegt hattest, kann dir der Zugang zu dem Studiengang deiner Wahl verweigert werden, solange du den Lehrstoff nicht nachgeholt hast. Zum Nachholen hast du drei Möglichkeiten:
Sonderregelung durch universitären Eignungstest: Colloqium doctumWenn du kein Abitur hast, kann dir die Universität mit einem Eignungstest, dem sogenannten Colloquium doctum, in bestimmten Fällen doch noch die Aufnahme des Studiums ermöglichen. In einem (zumeist mehrere Teile umfassenden) Zulassungsexamen prüft die Groninger Universität dann Deine Eignung für den von dir an der RUG angestrebten Studiengang. In der Regel gilt die Altersuntergrenze von 21 Jahren, um an diesem Eignungstest teilnehmen zu können. Auskünfte und die Broschüre Colloquium doctum bekommst du bei der Zentralen Studentenberatung. Verkürzte StudiendauerEinige Studiengänge bieten Fachhochschulabsolventen ihrer Fachrichtung die Möglichkeit zu einem verkürzten Studienprogramm. Eingehendere Auskünfte darüber und die Informationsbroschüre Verkorte programma’s voor HBO-afgestudeerden bekommst du bei der Zentralen Studentenberatung. TeilzeitstudiumFolgende Studiengänge lassen sich auch als Teilzeitstudium absolvieren: Geschichte, Psychologie, Rechtswissenschaft, Theologie, Philosophie und Klassische Sprachen und Kulturen (Lateinisch und Griechisch). Pro Woche werden weniger Lehrveranstaltungen abgehalten, wodurch sich die gesamte Studiendauer entsprechend verlängert. Stipendien gibt es für Teilzeitstudien nicht. Jeweils im März hält die RUG einen Informationsabend über ihre Teilzeitstudiengänge ab.
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