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Auslands-BAföGDas Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Mit den jetzt in Kraft tretenden Änderungen gilt dies mehr als je zuvor. Seit Oktober 2007 kannst Du Auslands-BAföG auch ab dem ersten Jahr des Studiums im Ausland beantragen. Zuvor musste man erst ein Jahr in Deutschland studieren.
Heutige und zukünftige deutsche Studierende in den Niederlanden bekommen mit dem "Neuen Auslands-BAföG" eine weitere attraktive Finanzierungsmöglichkeit geboten. Am 1. Januar 2008 sind die ersten Teile der 22. BAföG-Novelle in Kraft getreten. Die wichtigste Neuregelung gilt bereits jetzt: Studierende, die heute schon in den Niederlanden studieren, können ab sofort einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, sofern sie BAföG-berechtigt sind. Die wichtigsten Änderungen: Der BAföG-Bedarfsatz wird um 10% angehoben. Damit steigt der maximale BAföG-Höchstsatz von 585 Euro auf 643 Euro pro Monat.
Somit kannst Du zukünftig Dein Studium in den Niederlanden mit Hilfe des 'Auslands-BAföG´s' finanzieren. BAföG-GrundsätzeDas Bundesausbildungsförderungsgesetz hat die Aufgabe, die finanziellen Belastungen einer Ausbildung, ob an Abendschulen, höheren Fachschulen oder Universitäten, auszugleichen. Das heißt ganz einfach, dass ein jeder, der sein Studium nicht durch genügend Unterstützung der Eltern finanzieren kann, finanzielle Hilfe von Vater Staat in Anspruch nehmen kann. Egal, ob ständige Reformen oder undurchsichtige Paragraphen abschreckend wirken, probieren solltest Du es, eine Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall. Voraussetzungen
Wie viel BAföG Du genau bekommst und ob Dir überhaupt welches zusteht, hängt von vielen Aspekten ab. Zunächst gibt es drei Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um einen Anspruch auf Ausbildungsförderung zu haben:
Weitere Informationen zum Auslands-BAföG findest Du beim Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.das-neue-bafoeg.de oder www.auslands-bafoeg.de Zuständiges BAföG-Amt für die Niederlande Bezirksregierung Köln Tel.: 0221 / 147 - 4990
Niederländischkenntnisse für das Auslands-BAföG: Online Sprachkurs für Anfänger
Du bist BAföG berechtigt und möchtest während deines Studiums in den Niederlanden Auslands-BAföG beziehen? Dann musst Du Grundkenntnisse der Sprache nachweisen.
Sprachniveau: Anfänger A1 Kosten: 99 Euro inkl. Material Teilnehmer: 5-10 Ort: Rheine Sprachkurssitzungen: 3 (insgesamt 12 Stunden) Weitere Informationen und Anmeldung:
EDU-CON Strategic Education Consulting GmbH
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