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Auslands-BAföG


Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Garant dafür, dass Jugendliche und junge Erwachsene unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine ihrer Eignung und Neigung entsprechende Ausbildung absolvieren können. Mit den jetzt in Kraft tretenden Änderungen gilt dies mehr als je zuvor.

Seit Oktober 2007 kannst Du Auslands-BAföG auch ab dem ersten Jahr des Studiums im Ausland beantragen. Zuvor musste man erst ein Jahr in Deutschland studieren.

Heutige und zukünftige deutsche Studierende in den Niederlanden bekommen mit dem "Neuen Auslands-BAföG" eine weitere attraktive Finanzierungsmöglichkeit geboten. Am 1. Januar 2008 sind die ersten Teile der 22. BAföG-Novelle in Kraft getreten. Die wichtigste Neuregelung gilt bereits jetzt: Studierende, die heute schon in den Niederlanden studieren, können ab sofort einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen, sofern sie BAföG-berechtigt sind.

Ab 1. August 2008 werden dann zusätzlich die BAföG-Bedarfssätze um 10 Prozent angehoben. Der maximale BAföG-Höchstsatz steigt damit von 585 auf 643 Euro pro Monat. Die Freibeträge für Eltern steigen um 8 Prozent. Neu ist zudem, dass Studierende, die sich für das Studienjahr 2008/2009 einschreiben ein Jahr lang ihre Studiengebühren (1.565 €) und Reisekosten in Höhe von 500 Euro gefördert bekommen können, sofern die Bedarfsgrenze nicht überschritten wird. Die Grenze des berücksichtigungsfreien Dazuverdienens steigt von 350 auf 400 Euro pro Monat an.

Die wichtigsten Änderungen:

Der BAföG-Bedarfsatz wird um 10% angehoben. Damit steigt der maximale BAföG-Höchstsatz von 585 Euro auf 643 Euro pro Monat.
  • Die Freibeträge für Eltern werden um 8% angehoben. 
  • Die Obergrenze von studentischen Nebenjobs wird auf 400 Euro monatlich ausgedehnt.
  • Nachweisbar notwendige Studiengebühren werden längstens für die Dauer eines Jahres bis maximal 4.600 Euro gefördert.
  • Für ein Jahr werden pro Semester 500 Euro Reisekosten gefördert.

Somit kannst Du zukünftig Dein Studium in den Niederlanden mit Hilfe des 'Auslands-BAföG´s' finanzieren.

BAföG-Grundsätze

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz hat die Aufgabe, die finanziellen Belastungen einer Ausbildung, ob an Abendschulen, höheren Fachschulen oder Universitäten, auszugleichen. Das heißt ganz einfach, dass ein jeder, der sein Studium nicht durch genügend Unterstützung der Eltern finanzieren kann, finanzielle Hilfe von Vater Staat in Anspruch nehmen kann. Egal, ob ständige Reformen oder undurchsichtige Paragraphen abschreckend wirken, probieren solltest Du es, eine Antragstellung lohnt sich auf jeden Fall.

Voraussetzungen

Wie viel BAföG Du genau bekommst und ob Dir überhaupt welches zusteht, hängt von vielen Aspekten ab. Zunächst gibt es drei Voraussetzungen, die Du erfüllen musst, um einen Anspruch auf Ausbildungsförderung zu haben:

  1. Deutsche Staatsangehörigkeit
  2. Eignung:
    Deine Ausbildung wird nur dann gefördert, wenn entsprechende Leistungen auch erwarten lassen, dass Du Dein angestrebtes Ziel erreichst. Solange Du die Ausbildungsstätte besucht, geht man hiervon aus. Als Student an einer Hochschule musst Du einen entsprechenden Nachweis vorlegen, um auch weiterhin gefördert zu werden.
  3. Alter:
    Grundsätzlich gilt: Die Ausbildung, für die Du eine Förderung beantragt, muss vor dem 30. Lebensjahr begonnen werden. Es gibt allerdings einige Ausnahmeregelungen, beispielsweise für Absolventen des zweiten Bildungsweges oder bei bestimmten Gründen, weshalb man seine Ausbildung nicht vor dem 30. Lebensjahr beginnen konnte.
  4. Grundkenntnisse der niederländischen Sprache

Weitere Informationen zum Auslands-BAföG findest Du beim Bundesministeriums für Bildung und Forschung: www.das-neue-bafoeg.de   oder www.auslands-bafoeg.de

Zuständiges BAföG-Amt für die Niederlande

Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln (zentrale Postanschrift)

Tel.: 0221 / 147 - 4990
Fax: 0221 / 147 - 4950
E-Mail: auslandsbafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de

 

 

 

Niederländischkenntnisse für das Auslands-BAföG: Online Sprachkurs für Anfänger

Du bist BAföG berechtigt und möchtest während deines Studiums in den Niederlanden Auslands-BAföG beziehen? Dann musst Du Grundkenntnisse der Sprache nachweisen.

Termine
Der Onlinesprachkurs Niederländisch für Anfänger startet monatlich.

 

Sprachniveau: Anfänger A1

Kosten: 99 Euro inkl. Material

Teilnehmer: 5-10

Ort: Rheine

Sprachkurssitzungen: 3 (insgesamt 12 Stunden)

Weitere Informationen und Anmeldung:

EDU-CON Strategic Education Consulting GmbH
Salzbergener Str. 64
D-48431 RHEINE

Anmeldung
Marina Becker
Tel.: 05971 8003927
E-Mail:
becker@edu-con.de

Letzte Aktualisierung:10 Februar 2012 14:31
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